I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Neumann’s Party & Cateringservice (im Folgenden: Caterer) und dem Kunden betreffend Party- und Cateringserviceleistungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Caterers.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Information und Beratung
- Der Kunde kann sich auf der Homepage des Caterers über das aktuelle Speisenangebot informieren und eine Auswahl treffen.
- Sollte der Kunde Hilfestellungen bei der Buffetzusammenstellung benötigen, kann ein Beratungstermin vereinbart werden.
- Saisonale Empfehlungen und Besonderheiten können telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erfragt werden.
- Der Kunde kann sich jederzeit Informationen zu Buchungskapazitäten ohne verbindliche Reservierung einholen. Diese Informationen garantieren nicht, dass bei späterer Reservierung noch die benötigten Kapazitäten frei sind.
III. Reservierung
- Die Reservierung erfolgt ausschließlich über die Homepage des Caterers.
- Mit der Reservierung erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Form einverstanden.
- Bei der Reservierung muss der Kunde folgende Daten angeben:
- Anschrift und ggf. abweichende Lieferanschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungstermin (Liefertermin)
- gewünschte Anlieferungszeit am Tag der Veranstaltung
- voraussichtliche Personenzahl
- falls zutreffend: Angaben über Speisen, die der Kunde in Eigenleistung erbringen will
- falls zutreffend: Allergien, Unverträglichkeiten, Diäten
- falls zutreffend: besondere Umstände bei Lieferung (z.B. steile Treppen, besonders enge Anlieferungswege)
- Bei fehlenden Angaben findet keine Reservierung statt.
IV. Vertragsschluss
- Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende Reservierung des Kunden bietet der Kunde dem Caterer den Abschluss eines Party-/ Cateringservicevertrags rechtsverbindlich an.
- Der Party-/ Cateringservicevertrag kommt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch den Caterer zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Zugang der Reservierung in Schriftform.
- Soweit und sofern das Angebot des Kunden Inhalte umfasst, die vom Caterer nicht akzeptiert werden, wird die Annahmeerklärung des Caterers vom Inhalt der Reservierung abweichen. In diesem Fall liegt eine Ablehnung des Angebots des Kunden und ein neues Vertragsangebot des Caterers vor, an das der Caterer für die im neuen Vertragsangebot genau bezeichnete Dauer (Stichtag) gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann und muss der Kunde das neue Vertragsangebot schriftlich annehmen. Erfolgt keine Annahme des Kunden, liegt kein Vertragsverhältnis vor.
V. Leistungen und Preise
- Der Caterer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Die angegebenen Preise für Cateringleistungen sind stets für Veranstaltungen von mindestens 35 Personen kalkuliert. Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Personenzahl ist der Preis stets zwischen dem Caterer und dem Kunden gesondert schriftlich zu vereinbaren.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, so kann der Caterer nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 3 S. 1 BGB Preisänderungen vornehmen. Soweit den vereinbarten Preisen Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise. Soweit bei Vertragsschluss noch keine Preise vereinbart wurden, gelten die am jeweiligen Tag der Vertragserfüllung gültigen Preise.
VI. Stornierung
- Der Kunde kann seine Reservierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos abbestellen. Die Abbestellung bedarf der Schriftform. Danach berechnet der Caterer für die Abbestellung eine pauschale Stornierungsgebühr wie folgt:
- 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 13 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
- ab 2 Tagen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichtabnahme: 100 % des Gesamtpreises
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Caterer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Caterer bleibt unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
VII. Änderung der Speisenauswahl und Personenzahl
- Eine Änderung bei der Speisenauswahl nach Vertragsschluss muss der Kunde schriftlich mitteilen. Die Änderung bedarf für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Caterers.
- Für eine Änderung der Speisenauswahl nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden berechnet der Caterer eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 30,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Caterer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Caterer bleibt unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.
- Die endgültige Personenzahl muss bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform mitgeteilt werden. Eine anschließende Reduktion ist nicht möglich.
- Die 5 Werktage vor Veranstaltung bestätigte und finalisierte Personenzahl wird in Rechnung gestellt. Weitere Reduzierungen werden mit 100 % berechnet. Dies gilt auch für Pauschalen, Preise für Speisen sowie alle anderen vertraglich festgelegten Leistungen.
- Im Fall einer Abweichung der Personenzahl nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.
- Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 5 % ist der Caterer berechtigt, auf Basis der vereinbarten Personenzahl abzüglich 5 % abzurechnen. Im Falle der Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10 % ist der Caterer berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Dem Kunden steht der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen seitens des Caterers frei.
VIII. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und zum vereinbarten Liefertermin.
- Der Liefertag ist stets verbindlich, nicht jedoch die angekündigte Uhrzeit der Lieferung. Die Anlieferung erfolgt in der Regel 15 bis 30 Minuten vor Buffeteröffnung. Der Caterer informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Zeitverzögerung absehbar ist. Der Kunde gesteht dem Caterer in diesem Fall für die Anlieferung eine angemessene Überschreitungsspanne zu.
IX. Vorbereiten der Buffetfläche
- Die Fläche für das Buffet muss für den Aufbau geeignet sein. Sie muss insbesondere eben und stabil sein. Der Kunde stellt sicher, dass die Fläche gegen Hitze und Kratzspuren beständig ist.
- Das Verwenden von Klapptischen jedweder Form ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Caterer. Bei Nichtbeachtung darf der Caterer den Aufbau so lange verweigern, bis eine entsprechende Änderung durch den Kunden erfolgt. Der Kunde haftet für den zeitlichen Mehraufwand, der durch das Bereitstellen einer ungeeigneten Buffetfläche entsteht.
- Die Laufwege bei der Anlieferung sind vom Kunden freizuräumen. Hochwertige Bodenbeläge wie Teppiche sind zu entfernen bzw. entsprechend zu schützen.
X. Reinigung und Rücktransport
- Die angelieferten Speisebehältnisse sind vom Kunden mit einem nicht kratzenden Gegenstand wie einem Silikonschaber von den Speiseresten zu befreien. Nicht zu verwenden sind Gegenstände wie Topfkratzer, Spachteln oder andere scharfkantige Dinge. Der Kunde haftet für Bruch, Verlust und starke Beschädigung.
- Die Endreinigung der Speisebehältnisse wird durch den Caterer durchgeführt.
- Der Rücktransport der Speisebehältnisse für die Speisen erfolgt durch den Kunden. Nach Absprache kann der Caterer die Speisebehältnisse beim Kunden abholen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
XI. Haftungsbeschränkung
Der Caterer haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Unbeschadet der vollen Haftung bei Verletzung leistungstypischer Pflichten beschränkt sich die Haftung des Caterers für Leistungsmängel auf solche, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
XII. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.